Der Europäische Gerichtshof:
In Immobilientransaktionen, nur Notare können Authentizität verleihen von Unterschriften.
Eine Beschränkung auf Legitime der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs
BRÜSSEL: In Immobilientransaktionen, nur Notare können Authentizität verleihen von Unterschriften .
Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof festgelegt, wonach,
„Die Mitgliedstaaten das Recht Authentizität der Unterschriften zu verleihen, auf Dokumente angewendet, für die Festlegung oder die Übertragung von dingliche Rechte an Immobilien, nur für Notare vorbehalten können"
Diese Einschränkung des Grundsatzes der Dienstleistungsfreiheit , kann tatsächlich zugelassen werden, weil „Es hilft, die Rechtssicherheit in Bezug auf die Immobilientransaktionen und das ordnungsgemäße Funktionieren des Registers zu gewährleisten.“